
Energieausweis
Wer verkauft oder neu vermietet, muss spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. So verlangt es das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wir klären, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nötig ist, beschaffen ihn über ausstellungsberechtigte Fachleute und übernehmen die Pflichtangaben im Inserat.
Was Sie davon haben
Der Unterschied liegt in den Details.
Der richtige Ausweistyp
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Wir prüfen Baujahr, Zahl der Wohneinheiten und Sanierungsstand und sagen Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist.
Gesetzeskonform nach GEG
Fehlender oder falsch verwendeter Energieausweis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Wir sorgen dafür, dass Ihr Verkauf sauber läuft.
Beschaffung ohne Aufwand
Wir sammeln Verbrauchs- oder Gebäudedaten und beauftragen einen ausstellungsberechtigten Energieberater. Sie erhalten den fertigen Ausweis, meist binnen weniger Tage.
Pflichtangaben im Inserat
Schon die Anzeige muss unter anderem Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse nennen. Wir übernehmen die Angaben korrekt in Exposé und Portale.
Zehn Jahre gültig
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Wir prüfen, ob Ihr vorhandener Ausweis noch gültig ist und für die Vermarktung verwendet werden darf.
Ehrliche Einordnung
Wir erklären Interessenten, was Effizienzklasse und Kennwerte für Heizkosten und mögliche Sanierungen konkret bedeuten. Das schafft Vertrauen und erspart spätere Diskussionen.
Ablauf
So gehen wir vor.
Prüfung
Wir klären, ob bereits ein gültiger Ausweis vorliegt und ob für Ihr Gebäude der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis infrage kommt.
Datenaufnahme
Für den Verbrauchsausweis genügen die Heizabrechnungen der letzten 36 Monate; für den Bedarfsausweis nehmen wir Gebäudehülle, Fenster und Heiztechnik beim Termin vor Ort auf.
Ausstellung
Ein ausstellungsberechtigter Energieberater erstellt den Ausweis. Wir prüfen die Angaben und hinterlegen die Kennwerte in Exposé und Inseraten.
Vorlage & Übergabe
Bei Besichtigungen legen wir den Ausweis unaufgefordert vor; nach dem Notartermin erhält der Käufer das Dokument, genau so, wie es das GEG vorsieht.
Häufige Fragen
Was uns oft gefragt wird.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Was brauche ich?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den realen Heizdaten der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, es sei denn, das Haus wurde mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert.
Was passiert, wenn ich ohne Energieausweis verkaufe?
Das GEG wertet das als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Das gilt auch für fehlende Pflichtangaben im Inserat. Als Ihr Makler stellen wir sicher, dass beides von Anfang an erfüllt ist.
Mein Ausweis ist einige Jahre alt. Gilt der noch?
Energieausweise gelten zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Wichtig ist, dass er während der gesamten Vermarktung gültig bleibt. Wir prüfen Ihr Dokument und kümmern uns rechtzeitig um Ersatz, falls die Gültigkeit im Verkaufszeitraum endet.
Weitere Leistungen
Was noch zum Verkauf gehört.
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