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Fachwerkhäuser an einer gepflasterten Gasse, eines davon aus dem Jahr 1600

Immobilie verkaufen

Ein geerbtes Haus verkaufen Sie, sobald Ihr Erbrecht nachgewiesen ist und alle Miterben zustimmen. Ob dafür ein Erbschein nötig ist, sagen Ihnen Nachlassgericht oder Notariat. Den praktischen Teil übernehmen wir: Unterlagen beschaffen, den Zustand einschätzen, das Haus für den Verkauf vorbereiten und alle Miterben gleichzeitig auf dem Laufenden halten. Termine vor Ort nehmen wir wahr, auch wenn Sie weit entfernt wohnen.

Was wir übernehmen

Das müssen Sie nicht selbst machen.

Unterlagen beschaffen

Vom Grundbuchauszug bis zum Energieausweis holen wir ein, was für den Verkauf gebraucht wird, und stimmen uns dafür mit Grundbuchamt, Bauamt und Katasteramt ab. Sie unterschreiben nur die nötige Vollmacht.

Haus leeren und herrichten

Was mit dem Hausrat passiert, klären wir vor der Vermarktung. Für Entrümpelung, Reinigung und kleine Reparaturen vermitteln wir an ausgewählte Partnerbetriebe aus unserem Netzwerk. Persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke sortieren Sie vorher aus, den Termin dafür stimmen wir mit Ihnen ab.

Alle Miterben auf demselben Stand

Sie benennen einen Ansprechpartner, informiert werden trotzdem alle. Jede Wertermittlung, jede Rückmeldung aus dem Verkauf und jedes Angebot geht zeitgleich an sämtliche Erben, damit die Entscheidung auf derselben Grundlage fällt.

Niemand wohnt mehr im Haus, die Unterlagen fehlen

Bei geerbten Häusern ähnelt sich die Ausgangslage oft: Das Haus steht leer, es ist noch voll mit Hausrat, und die Unterlagen liegen verstreut in Ordnern oder gar nicht vor. Wir fangen deshalb mit einer Bestandsaufnahme an. Bei einem Termin vor Ort gehen wir durch alle Räume, durch Keller und Dachboden, und halten fest, in welchem Zustand Dach, Fenster, Heizung und Elektrik sind. Parallel beschaffen wir die Unterlagen, die für den Verkauf gebraucht werden. Sie müssen dafür nicht selbst bei Ämtern anrufen oder Akten einsehen. Was in den ersten Wochen nach dem Erbfall ansteht, steht in unserem Ratgeber. Hier geht es um den Verkauf.

Erbengemeinschaft: Haus verkaufen, wenn mehrere mitreden

Verkauft eine Erbengemeinschaft ein Haus, müssen alle Erben zustimmen. Das scheitert selten am Willen, sondern am Informationsstand: Einer war beim Ortstermin dabei, einer kennt nur Fotos, einer erfährt alles aus zweiter Hand. Wir schreiben deshalb allen Miterben gleichzeitig und telefonieren mit jedem einzeln nach, damit niemand aus zweiter Hand erfährt, was besprochen wurde. Auch wer weit weg wohnt oder sich aus der Familie zurückgezogen hat, bekommt denselben Stand wie alle anderen. Was die Erbauseinandersetzung, den Erbschein oder eine Teilungsversteigerung angeht, sind Notar und Fachanwalt zuständig, nicht wir. Wir machen die Immobilie, die rechtliche Seite gehört in fachkundige Hände.

Sie wohnen weit weg? Wir nehmen die Termine wahr

Viele Erben leben nicht mehr im Hinterland, sondern in Frankfurt, Hamburg oder im Ausland. Jede Besichtigung, jeder Handwerkertermin und jede Zählerablesung bedeutet dann eine Anreise von mehreren Stunden. Genau das nehmen wir Ihnen ab. Inhaberin Beata Wytrazek fährt selbst hin. Wir verwahren den Schlüssel, öffnen für Gutachter und Betriebe, führen die Besichtigungen durch und fotografieren das Haus für das Exposé. Für Entrümpelung, kleine Reparaturen oder die Gartenpflege vermitteln wir an ausgewählte Partnerbetriebe aus unserem Netzwerk, Auftrag und Abrechnung laufen direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb. Nach jedem Termin bekommen Sie eine kurze Rückmeldung mit Fotos. In der Regel reisen Sie nur noch zum Notartermin und zur Übergabe an.

Was bringt das geerbte Haus? Ein Preis, der zum Zustand passt

Bei geerbten Häusern gehen die Vorstellungen im Familienkreis oft weit auseinander. Der eine erinnert sich an das gepflegte Elternhaus, der andere sieht die alte Ölheizung und die Fenster von damals. Wir bewerten das Haus nach dem, was in Gladenbach, Marburg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf tatsächlich bezahlt wird, und legen offen, wie wir auf die Zahl kommen. Wir nennen die Zahl, die das Haus in seinem heutigen Zustand bringt, nicht die, die sich in der Familie am leichtesten aussprechen lässt. Wir sagen Ihnen dabei auch, welche Arbeiten sich vor dem Verkauf noch lohnen und welche Sie sich sparen können. Steuerliche Fragen, etwa zur Erbschaftssteuer, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Was uns dazu oft gefragt wird.

Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

Den Kaufvertrag beurkunden lassen können Sie, wenn Ihr Erbrecht nachgewiesen ist. Für die Umschreibung im Grundbuch braucht das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Wie lange das dauert, sagt Ihnen das Nachlassgericht oder Ihr Notariat. Unterlagen, Zustandsaufnahme und Bewertung erledigen wir parallel, während die Grundbuchberichtigung noch läuft.

Was ist, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist?

Ohne die Zustimmung aller Erben lässt sich das Haus nicht verkaufen. Meistens liegt die Uneinigkeit am Preis oder daran, dass nicht alle denselben Stand haben. Genau dort setzen wir an: eine nachvollziehbare Bewertung, dieselben Informationen für alle, ein gemeinsamer Termin. Bleibt der Streit rechtlicher Natur, gehört er zu einem Fachanwalt für Erbrecht, nicht zu uns.

Wer räumt das geerbte Haus aus?

Das übernehmen ausgewählte Entrümpelungs- und Reinigungsbetriebe aus unserem Netzwerk, an die wir Sie vermitteln. Auftrag und Abrechnung laufen direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb, wir organisieren die Termine und schließen auf. Ein voll möbliertes Haus ist übrigens kein Hindernis für den Verkauf, manche Käufer übernehmen es lieber im Ist-Zustand.

Ich wohne weit weg. Geht der Verkauf trotzdem?

Ja. Wir nehmen die Termine vor Ort wahr: Besichtigungen, Handwerker, Ablesungen, Fotos für das Exposé. Nach jedem Termin erhalten Sie eine kurze Rückmeldung, Unterlagen laufen per E-Mail. Persönlich anwesend sein müssen Sie beim Notartermin und bei der Übergabe. Wie Sie sich beim Notartermin vertreten lassen können, klären Sie mit dem Notariat.

Kostenlose Ersteinschätzung

Der erste Schritt ist immer derselbe: der Wert.

In drei Minuten zur fundierten Ersteinschätzung, unverbindlich und kostenfrei. Was Sie daraus machen, bleibt Ihre Entscheidung.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.

Ob Kauf, Verkauf oder Bewertung: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Persönlich, diskret und ohne Umwege.

Standort

35075 Gladenbach
Landkreis Marburg-Biedenkopf